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Häufig gestellte Fragen

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Die Praxisgebühr

Die Praxisgebühr zwingt den Arzt bzw. den Psychotherapeuten 10€ pro Quartal (jeweils im Januar, im April, im Juli und im Oktober) von jedem Patienten zu verlangen. Die sogenannte Praxisgebühr ist eigentlich eine Kassengebühr, denn die Einnahmen werden vom ärztlichen Honorrar abgezogen. Diese Gebühr ist aufgrund des Gesetzes vor der Behandlung zu zahlen.

Keine 10€ sind zu bezahlen bei: Behandlung nach Überweisung ( d.h. wenn man von einem Arzt an den Therapeut überwiesen worden ist, muß die Praxisgebühr nur beim Arzt bezahlt werden und nicht bei dem Therapeut, aber nur nach Vorlegen einer Überweisung des Arztes).

Weiterhin sind keine 10€ zu bezahlen bei: Früherkennung, Vorsorge und Impfung von Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr oder Vorlage einer Zuzahlungsbefreiung.

Der Arzt bzw. der Therapeut profitiert nicht von der Zuzahlung!

Information: KV Südbaden