Was bezahlt die Krankenkasse

Die Psychotherapie wird bei folgenden Störungen bzw. Krankheiten von der Krankenkasse bezahlt:

  • Angststörungen,
  • Depressive Störungen,
  • Zwangsstörungen,
  • Psychosomatischen Störungen,
  • Suchterkrankungen,
  • Persönlichkeitsstörungen,


sowie bei psychischer Beeinträchtigung oder Behinderung aufgrund schwerer körperlicher Erkrankungen, traumatischer Erlebnisse oder Psychosen
Zuerst finden etwa 1-5 (je nach Belieben) probatorische Sitzungen statt, deren Kosten die Krankenkassen im Regelfall übernehmen. Während der probatorischen Sitzungen bzw. am Ende, muss ein Befund durch den Hausarzt des Patienten bzw. eines Facharztes erstellt werden, damit evtl. körperliche Erkrankungen bei der Psychotherapie berücksichtigt werden können.

In einer probatorischen Sitzung wird außerdem abgeklärt, ob die Beziehung zwischen dem Patient und dem Therapeut überhaupt tragfähig ist. Wenn dem so ist, wird ein Antrag auf Kostenübernahme bei der jeweiligen Krankenkasse des Patienten gestellt. Wird die Therapie genehmigt, so können 25 Sitzungen in Anspruch genommen werden.

Ist eine längere Behandlung notwendig, so wird eine Langzeittherapie beantragt. Die Entscheidung darüber, ob die Kosten übernommen werden, erfolgt auf der Grundlage eines psychologischen Gutachtens anhand eines anonymen Berichts des behandelnden Therapeuten.

Stimmt der Gutachter zu, werden in der Regel noch einmal 20 Sitzungen genehmigt. Reicht dem Patienten dies nicht aus, wird wiederholt ein Antrag auf Langzeittherapie gestellt. Jedoch ist die Behandlungsdauer begrenzt. Bei einer Verhaltenstherapie stehen zur Zeit höchstens 80 Sitzungen zu je 50 Minuten zur Verfügung.

Die meisten Patienten kommen einmal pro Woche zur Therapie, dennoch kann die Häufigkeit der Behandlungen von 1mal in drei Wochen bis zu 3mal wöchentlich variieren. Bei der Behandlung von Ängsten und Phobien kann eine größere zusammenhängende Stundezahl pro Woche genehmigt werden. Als Kassenleistung anerkannt, sind zur Zeit:

  • Verhaltenstherapie,
  • Analytische Psychotherapie und
  • Tiefenpsychologische Psychotherapie.

Die Bedingungen für Privat Versicherte Patienten weichen zum Teil erheblich von denen in der gesetzlichen Krankenkasse ab, deshalb sollten Privat Versicherte mit ihrer Krankenkasse klären, welche Kosten für die Behandlung übernommen werden.

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